Kaufvertrag & Abgabebedingungen

Vertragsbestimmungen der Zucht Grand Liberty

Die Adoption eines reinrassigen Britisch-Kurzhaar-Kätzchens wird durch einen offiziellen Kaufvertrag geregelt. Absolute rechtliche Transparenz zum Wohl des Tieres und für die Ruhe der neuen Familie.

Unser Grundsatz

«Ich biete Resultate, keine leeren Versprechungen.»

I

Kategorie «Pet»: Verbindliche Kastrationspflicht

Kätzchen der Kategorie Liebhabertier (Pet / Liebhabertier) werden mit der vertraglichen Pflicht des Käufers zur obligatorischen Kastration (Sterilisation) bei Erreichen des festgelegten Alters und gegen tierärztlichen Nachweis abgegeben. Eine Zucht ist ausdrücklich untersagt (Zuchtverbot).

Empfehlung und Service der Züchterin zur Stressvermeidung:Als fachliche Empfehlung und zur vollkommenen Stressvermeidung für Kätzchen und Familie bietet die Züchterin an, die Kastration vor dem Auszug der Katze selbst durchführen zu lassen (gegen gesonderte Gebühr nach Tierarzttarif). Dies befreit die Käufer von medizinischen Sorgen, Narkoserisiken, Tierarztsuche und Nachsorge. Das Tier erholt sich in gewohnter Zuchtumgebung und zieht vollständig genesen, harmonisch und entspannt in das neue Zuhause ein.
II

Zuchtstatus und Abstimmung der Zuchtrechte

Die Nutzung eines Liebhabertieres zu Zuchtzwecken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Züchterin und vollständiger Nachzahlung des Differenzbetrags bis zum Zuchtpreis (Zuchtpreis) gestattet. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Züchterin ist jede Verpaarung strengstens untersagt.

III

Aushändigung der Original-Dokumente

Zusammen mit dem Kätzchen und dem unterzeichneten Vertrag erhält der Käufer ausschließlich die Originale aller Dokumente persönlich übergeben:

  • Vollständiger Tierarzt-Impfausweis mit Nachweis über Mikrochip und alle altersgerechten Pflichtimpfungen;
  • Offizieller Stammbaum anerkannter felinologischer Dachverbände (WCF / FIFe).
IV

Veterinärmedizinischer Status & Tollwut-Regelung

Das Tier wird mehrfach entwurmt, mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet und nachweisbar mit europäischen Qualitätsvakzinen geimpft abgegeben. Dem Käufer steht das Recht zu, die Gesundheit des Tieres innerhalb vereinbarter Frist durch einen Tierarzt seiner Wahl unabhängig bestätigen zu lassen.

Hinweis zur Tollwutimpfung für den Grenzübertritt:Eine zusätzliche Tollwutimpfung (Tollwut) für die Ausreise in verschiedene Länder wird gesondert vereinbart. Gemäß internationalen Reisebestimmungen ist nach der Tollwutimpfung eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen zur Ausbildung eines stabilen Immunschutzes zwingend vorgeschrieben, bevor ein Grenzübertritt erfolgen darf.
V

Zusatzuntersuchungen auf Wunsch des Käufers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers können vor dem Auszug beliebige zusätzliche tierärztliche Spezialuntersuchungen, Ultraschalldiagnostik oder genetische Labortests veranlasst werden. Sämtliche über den Zuchtstandard hinausgehenden Untersuchungen erfolgen in akkreditierten Fachkliniken gegen gesonderte Gebühr auf Kosten des Käufers.

VI

Haltungs- und Sicherheitsstandards

  • Ausschließliche Wohnungshaltung. Unkontrollierter Freilauf ist verboten; Balkone und Fenster sind mit Schutznetzen zu sichern;
  • Strikter Verbot von Krallenamputationen (Declawing) und sonstigen tierschutzwidrigen Eingriffen;
  • Verbot der Weitergabe an Zoohandlungen, Tierheime oder gewerbliche Händler.
VII

Lebenslange Beratung & Gemeinsame Vermittlung bei Notfällen

Die Züchterin steht den Besitzern lebenslang beratend zur Seite. Sollte der Käufer aus unvorhersehbaren persönlichen Gründen die Katze künftig nicht mehr halten können, bemühen sich Züchterin und Käufer gemeinsam darum, ein passendes, liebevolles neues Zuhause zu finden, um das Tierwohl lückenlos sicherzustellen.

VIII

Streitbeilegung und Gerichtsstand

Die Parteien sind bestrebt, alle Meinungsverschiedenheiten gütlich im Sinne des Tierwohls beizulegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, unterliegen alle Streitigkeiten der gerichtlichen Klärung nach dem Recht am Sitz der Züchterin (Bundesrepublik Deutschland).